Wir können:
Informationsmanagement,
digitale Produktentwicklung,
Service und Dialog Design
Content Management Systeme inkl. SEO/SEM,
Web-basierte Unternehmenssoftware

Wir sind ein interdisziplinäres Team aus Kommunikationsdesignern und Systementwicklern. Wir entwickeln in der Regel individuelle Spezialanwendungen für
Medienbetriebe und Industrie.

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Einige unserer lieben Kunden im Zeitraum 2012-2014





Technischer Support für Agenturen:

Umsetzung von Content Management Systemen, Beratung bei Information- und Interaktionskonzeption, Mass Customizing Frameworks, Websemantik und SEO/SEM Konzepten, Content Construction Kits, Schnittstellendefinition und Entwicklung

Ansprechpartner

Gabor Kovacs,
Dipl. Komm.-Designer, Medienpädagoge


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030.55 49 10 48


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Geusenstraße 8

10317 Berlin

Allgemeine Geschäftsbedinungen

§ 1 Geltungsbereich der AGB Bei allen Verträgen zwischen H6 und ihren Auftraggebern gelten die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Abweichende Allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers sind unverbindlich, soweit H6 diese nicht schriftlich anerkennt.

§ 2 Angebot und Auftrag (1) Angebote von Auftraggebern sind für die Dauer von zwei Wochen nach Zugang bei H6 unwiderruflich. Angebote von H6 sind jederzeit widerruflich, sofern sie nicht bereits vom Auftraggeber angenommen wurden. Mündliche Aufträge und Angebote von H6 sollen in Textform bestätigt werden. Im Zweifelsfall sind ausschließlich Angebote oder Aufträge in Textform maßgebend. (2) Wenn der Auftraggeber den erteilten Auftrag aus wichtigen Gründen entscheidend ändert, abbricht und/oder kündigt, ist H6 im Falle des Abbruchs berechtigt, die hierfür bei H6 und oder bei Dritten bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten zu berechnen. Im Falle einer nicht unerheblichen Änderung der Auftragsausführung oder deren Umfangs sind vom Auftraggeber die durch den Mehraufwand entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

§ 3 Ausführung der Leistungen (1) Der Auftraggeber hat auf seine Kosten und seine Gefahr die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Gegenstände und Unterlagen an den Sitz von H6 zu übermitteln. Bei Datenübermittlungen entscheidet in Abstimmung mit H6 der Auftraggeber, welche Form der Übermittlung unter Berücksichtigung des Datenschutzen sinnvoll ist. Das gilt besonders für Zugangsdaten oder personenbezogene Daten. (2) H6 hat die ihr für die Ausführung der Arbeiten übergebenen Pläne, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen nicht auf ihre technische Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Offensichtliche Fehler hat H6 dem Auftraggeber jedoch anzuzeigen. (3) H6 trifft keine Haftung, sofern sie rechtzeitig in Textform Bedenken gegen die ihr vom Auftraggeber oder Dritten vorgeschriebenen Stoffe oder gegen die Art der Ausführung oder Planung vorgebracht hat. (4) H6 kann sich stets darauf berufen, nicht oder nicht ausreichend überwacht worden zu sein. Ihre Haftung wird dadurch beschränkt oder ausgeschlossen, dass die von ihr vorgelegten Unterlagen zur Durchführung von Leistungen von dem Auftraggeber oder Dritten geprüft oder genehmigt sind. (5) Die zu einem Auftrag gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind und bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie werden unverzüglich nach Auftragserledigung oder auf Anforderung des Auftraggebers zurückgegeben. H6 ist berechtigt, zu Dokumentationszwecken Kopien dieser Unterlagen zu fertigen und zu behalten.

§ 4 Lieferung und Verzug (1) H6 sendet Druckvorlagen und Entwürfe dem Auftraggeber auf dessen Wunsch zu bzw. stellt diese online zur Verfügung. Bei Versendung geht die Gefahr bei Übergabe an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über. Der Versand erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. (2) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von H6 ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Kommt H6 mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn dies in der Fristsetzung angedroht war. (3) Auch bei vereinbarten Lieferterminen und -fristen hat H6 Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers nicht zu vertreten, soweit diese auf höherer Gewalt beruhen. Als solche gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Rohstoff- und Energiemangel, nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen sowie Störungen im externen Datennetz (einschließlich Hausanschluss) bei der Telekom bzw. anderen Netzbetreibern oder den in Anspruch genommenen Internet-Access- oder -Service-Providern. (4) Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesagte Zulieferung/Beistellung von Material, verschieben sich entsprechend auch fest von H6 zugesagte Liefertermine.

§ 5 Abnahme Der Auftraggeber wird die Leistungen von H6 unverzüglich abnehmen.

§ 6 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln (1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistung sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Gesetzes liegen nur dann vor, wenn die Eigenschaften des Werkes schriftlich dokumentiert worden sind, z. B. in Arbeitsprotokollen. (2) Stellt sich nach der Abnahme der Leistung heraus, dass diese mangelhaft ist, hat der Auftraggeber dies unverzüglich in Textform zu rügen. Bei Mängeln hat der Auftraggeber nach Wahl von H6 zunächst nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz. Erst wenn Nachbesserung oder Ersatz zweifach fehlschlagen, kann der Auftraggeber Herabsetzung der vereinbarten Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen oder den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. (3) Mängel eines Teils der gelieferten Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse. (4) Hat der Auftraggeber wegen fehlerhafter Werk- oder Dienstleistungen oder wegen Nichteinhaltens einer Garantie Schadenersatzansprüche gegen H6, richtet sich die Haftung von H6 nach § 11 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Mangelfolgeschäden haftet H6 nur bei Nichteinhalten einer Garantie und nur insoweit, als die Garantie gerade das Ziel verfolgt, den Auftraggeber vor dem eingetreten Schaden zu schützen. (5) Soweit der Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, entfällt jede Haftung von H6. (6) Rechte des Auftraggebers bei Mängeln verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem die gesetzlichen Gewährleistungsfristen beginnen.

§ 7 Vergütung und Zahlung (1) Rechnungen von H6 werden innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. (2) Der Auftraggeber ist nicht zu Teilzahlungen, Wechsel- und Scheckzahlungen berechtigt. (3) Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung gilt als Anerkenntnis des Rechnungsbetrages. Der Auftraggeber kann daher nachträgliche Einwendungen gegen die Rechnung nicht mehr erheben.

§ 8 Abtretung von Ansprüchen, Erfüllungsgehilfen, Aufrechnung und Zurückbehaltung (1) H6 ist berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte ohne Zustimmung des Auftraggebers abzutreten. (2) H6 kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. (3) Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen H6 nur aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers von H6 anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

§ 9 Sicherheitseinbehalt Ein Sicherheitseinbehalt ist ausgeschlossen.

§ 10 Rechte an Leistungsergebnissen (1) Bei vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars gewährt H6 das weltweite, zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht für die von H6 erstellten Quellcodes, programmierte Module oder Komponenten, Templates, Grafiken, Fotos, Layouts, Animationen, Funktionen usw. innerhalb des im Auftrag beschriebenen Leistungsrahmen. Eine Veräußerung oder Doppelnutzung von erstellten Modulen oder Komponenten ist ohne Zustimmung von H6 nicht gestattet. (2) Der Auftraggeber hat das Recht auf einen unverschlüsselten, dokumentierten Quellcode (nur HTML,PHP und Javascript). H6 entwickelt in der Regel nach dem Model-View-Controller-Prinzip, was eine Einarbeitung Dritter erleichtert. Eine Weiterbearbeitung Dritter ist grundsätzlich gestattet, damit erlischt allerdings die Sicherung der Funktion durch H6. (3) Die in der Regel eingesetzten Frameworks, Scriptssprachen, freie und kommerzielle serverbasierte Erweiterungen und Services sind grundsätzlich keine Leistungen von H6 und werden als solche nicht berechnet. Lediglich die Anpassungen und Modifikation eingesetzter Frameworks wird von H6 als Leistung berechnet. (4) Die Nutzungsrechte an sämtlichen im Rahmen dieses Vertrages von H6 oder von durch H6 beauftragten Dritten erbrachten Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bei H6. (5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche der von H6 im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungsergebnisse bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung nicht zu nutzen. Sollte der Auftraggeber mit Wissen und/oder im ausdrücklichen Einverständnis von H6 mit der Nutzung von vertraglich erbrachten Leistungen oder Teilleistungen begonnen haben, so ist der Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars verpflichtet, die Nutzung auf schriftliche Aufforderung von H6 unverzüglich einzustellen. (6) Nimmt der Auftraggeber von H6 präsentierte Gestaltungsvorschläge nicht an oder erfolgt keine Abnahme, verbleiben die Nutzungsrechte an den Gestaltungsvorschlägen bei H6. Entsprechendes gilt für das Eigentum an den betreffenden Vorlagen. (7) Soweit vom Auftraggeber Fotografien oder Bilder verwendet werden sollen, die nicht von ihm selbst oder von H6 stammen, werden die Bildrechte im jeweiligen Einzelvertrag geregelt. (8) H6 fügt seinen Entwürfen nur dann ein Signum oder eine Namensnennung hinzu, wenn des allgemein üblich ist. Soweit eine Urheberbenennung zwingend erforderlich sein sollte, etwa bei Verwendung von Lichtbildwerken, wird H6 dies mit Ablieferung der Vertragsleistung mitteilen. (9) Die Aufnahme der Arbeitsergebnisse in die Selbstdarstellung von H6 (online, print, offline) ist im Rahmen der üblichen Darstellungen zulässig, sofern die Arbeitsergebnisse der allgemeinen Öffentlichkeit bereits zugänglich sind.

§ 11 Haftung (1) H6 haftet bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit uneingeschränkt. Bei Unmöglichkeit und Verzug sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet H6 auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Bei wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische, vorhersehbare Schäden, sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Norm unterfallen. Im Übrigen haftet H6 bei leichter Fahrlässigkeit nicht. (2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Organe und Erfüllungsgehilfen von H6.

§ 12 Datensicherung Dem Auftraggeber obliegt die vorsorgliche Sicherung seiner Daten gegen Verlust und/oder Beschädigung.

§ 13 Schlussbestimmungen (1) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die VOB/B findet keine Anwendung. (2) Erfüllungsort ist der Sitz von H6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin. Bei Zuständigkeit der Amtsgerichte ist das Amtsgericht Lichtenberg zuständig.


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