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H6 KommunikationsAgentur
Geschäftsführung Gabor Kovacs
Geusenstraße 8
10317 Berlin Germany
T +49.30.50509144
F +49.30.52279971
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USt-IdNr.: DE173982720
SteuerNr. 32/394/61694
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Verträge mit H6 KommunikationsAgentur gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
H6 KommunikationsAgentur erbringt Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von H6 KommunikationsAgentur, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss H6 KommunikationsAgentur nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von H6 KommunikationsAgentur zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann H6 KommunikationsAgentur dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit H6 KommunikationsAgentur schriftlich darauf hingewiesen hat.
H6 KommunikationsAgentur ist zu Teillieferungen berechtigt.
Preise für in Auftrag gegebene Leistungen sind bei Vertragsschluss verbindlich fest zu legen. Preisänderungen sind nur im Rahmen dieser AGBs möglich.
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form oder nicht unmittelbar verwertbarer Form ,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e) außerhalb der üblichen Zeiten erbrachter Dienstleistungen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
H6 KommunikationsAgentur ist berechtigt geleistete Teilzahlungen im Verzugsfall zunächst mit entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu verrechnen.
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Ist für die Leistung von H6 KommunikationsAgentur die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie H6 KommunikationsAgentur nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Soweit H6 KommunikationsAgentur vertragliche Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer für H6 KommunikationsAgentur unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für H6 KommunikationsAgentur keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
Kommt es zu einer Kündigung des Vertrages auf Grund unterlassener Mitwirkung des Kunden ist die von H6 KommunikationsAgentur bereits geleistete Arbeit entsprechend dem Fortschritt, mindesten aber mit 75% des vereinbarten Auftragswertes zu Vergüten.
Der Kunde wird die Leistungen von H6 KommunikationsAgentur unverzüglich abnehmen, sobald H6 KommunikationsAgentur die Abnahmebereitschaft mitteilt.
Die Leistungen von H6 KommunikationsAgentur gelten als abgenommen, wenn H6 KommunikationsAgentur die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b) oder der Kunde die bestellten Leistungen oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich macht oder H6 KommunikationsAgentur damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von H6 KommunikationsAgentur erbrachten Leistungen beruht.
Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von der Abnahmefähigkeit der Leistungen hätte Kenntnis haben müssen.
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
Soweit H6 KommunikationsAgentur dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit H6 KommunikationsAgentur keine Korrekturaufforderung erhält.
Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen auch für Testzwecke der bestellten Produkte im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich.
Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von H6 KommunikationsAgentur auftreten, wird der Kunde H6 KommunikationsAgentur unverzüglich davon unterrichten.
Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kunde für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
H6 KommunikationsAgentur räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die erbrachten Leistungen ein. Die Nutzungsrechte an den von H6 KommunikationsAgentur hergestellten Medien beschränken sich auf die Verwendung zu deren Zweck sie in Auftrag gegeben wurden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, H6 KommunikationsAgentur über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
H6 KommunikationsAgentur geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
Sofern H6 KommunikationsAgentur fremdes Lizenzmaterial verwendet, wird er den Kunden darüber informieren. Für Bestehen oder Änderungen der Rechte Dritter kann keine Haftung übernommen werden.
H6 KommunikationsAgentur kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial unter Vorlage von Belegen in Rechnung stellen, sofern der Kunde ihn zum Erwerb beauftragt hat, oder der Erwerb von Lizenzmaterial zum Erreichen des Vertragszieles unumgänglich und angemessen war.
Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur in dem Rahmen nutzen, für den H6 KommunikationsAgentur es erworben hat. Wird H6 KommunikationsAgentur vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde H6 KommunikationsAgentur zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, H6 KommunikationsAgentur über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder H6 KommunikationsAgentur dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von H6 KommunikationsAgentur z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er H6 KommunikationsAgentur unverzüglich darüber informieren.
Der Kunde räumt H6 KommunikationsAgentur das Recht ein, das Logo von H6 KommunikationsAgentur in die Leistungen für den Kunden einzubinden, sofern nicht anders vereinbart. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die angebrachten Hinweise auf den Urheber.
H6 KommunikationsAgentur behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden.
Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von H6 KommunikationsAgentur innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch H6 KommunikationsAgentur ausgebessert oder ausgetauscht. Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen.
Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde H6 KommunikationsAgentur binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung schriftliche mitteilen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei H6 KommunikationsAgentur innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen schriftlich mitgeteilt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel sind nach Kräften detailliert wiederzugeben.
Für Rechtsmängel und Garantien haftet H6 KommunikationsAgentur unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet H6 KommunikationsAgentur. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von H6 KommunikationsAgentur.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet H6 KommunikationsAgentur und seine Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
H6 KommunikationsAgentur haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst.
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen.
H6 KommunikationsAgentur speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.
H6 KommunikationsAgentur weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die in das Internet gestellt werden, zu verhindern.
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
Die E-Mail muss die üblichen Merkmale aufweisen, die den Empfänger auf den Absender und den Zeitpunkt der Versendung schließen lassen.
Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Verlangt der Empfänger einer E-Mail eine schriftliche Bestätigung über die Richtigkeit des Inhaltes oder die Identität des Versenders so ist diese unverzüglich dem Empfänger in der geforderten Form zu übersenden.
Die Verbindlichkeit der E-mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Vertragskündigung und Rücktritt bedürfen der Schriftform.
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Berlin vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Berlin vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
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